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Berka BlitzSchutzSysteme
 
 
 
 
 

Gesetzliche und behördliche Vorgaben für Prüfintervalle

Zahleiche Gesetze, Verordnungen, Bescheide und Normen regeln die Überprüfung bestehender Blitzschutzsysteme. So müssen etwa öffentliche Gebäude und Arbeitsstätten mit Arbeitnehmern sowie Veranstaltungsgebäude, Schulen, Seilbahnen alle drei Jahre, Wohnhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten alle fünf Jahre, Einfamilienhäuser alle zehn Jahre und Blitzschutzanlagen in explosions- und feuergefährdeten Bereichen jährlich überprüft werden.

Die Fachinformation des OEK (Österreichisches Elektrotechnisches Komitee) gibt einen Überblick über die wichtigsten Prüfintervalle für Blitzschutzsysteme in Österreich.

In vielen Fällen ist es daher aus Sicherheitsgründen nicht nur sinnvoll sondern auch verpflichtend, bereits bestehende Anlagen auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Gerne beraten wir Sie bei einem Lokalaugenschein vor Ort. Für Terminvereinbarungen steht Ihnen Herr Jakob Lebenbauer unter 01/615 08 35 gerne zur Verfügung.

 

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